Unsere Honorare bewegen sich im üblichen
Rahmen. Bei Beratungsmandaten rechnen wir
unsere Tätigkeit in der Regel nach Aufwand auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung
ab. Dabei erhalten Sie eine jeweils zeitnahe und transparente Abrechnung unter
Angabe
unserer geleisteten Tätigkeit, so dass für Sie die Kosten überschaubar
bleiben.
Soweit wir Prozesse führen, gelten
die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
als Mindestsätze, die dann ggf. bei einer Abrechnung nach Aufwand angerechnet
werden.
Grundsätzlich ist dabei unser Anliegen, offen über die anfallenden
Kosten und unsere Vergütung zu reden.
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