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Unsere Honorare bewegen sich im üblichen Rahmen. Bei Beratungsmandaten rechnen wir
unsere Tätigkeit in der Regel nach Aufwand auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung
ab. Dabei erhalten Sie eine jeweils zeitnahe und transparente Abrechnung unter Angabe
unserer geleisteten Tätigkeit, so dass für Sie die Kosten überschaubar bleiben.

Soweit wir Prozesse führen, gelten die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
als Mindestsätze, die dann ggf. bei einer Abrechnung nach Aufwand angerechnet werden.
Grundsätzlich ist dabei unser Anliegen, offen über die anfallenden Kosten und unsere Vergütung zu reden.

 

© Rechtsanwälte Joussen & Schranner Partnerschaft mbB   Bleibtreustraße 1   10623 Berlin   Telefon 030/31 51 87-0